Vorteile der Terrassenstrahler mit Halogen-Infrarotheizstrahlung gegenüber Gasheizstrahler und anderen Heizsystemen.
Terrassenstrahler: Vorteile
- Universelle Montage und Positionierung - Infrarotstrahler können an Wänden, Decken, Masten, Schirmen, oder auch mobil an Standaufstellungen, bedarfsgerecht eingesetzt und mühelos montiert werden.
- Vielfältige Steuerungsmöglichkeiten - durch Fernbedienungen, Bewegungssensoren, Zeitschalter und Dimmer.
- Sicherheit - kein Sicherheitsrisiko durch defekte Gasflaschen oder -leitungen.
- Keine direkten Emissionen - Bei Verbrennung von Gasen (z. B. Propan) entsteht umweltbelastendes Kohlendioxid (CO2). Ein Betrieb in geschlossenen Räumen ist nicht möglich.
- Geringe Betriebskosten - etwa 45% niedriger im Verhältnis zu vergleichbaren Gasheizgeräten.
- Direkte Erwärmung von Körpern - Terrassenstrahler mit Halogen-Infrarotstrahlung mit kurzwelligem Anteil erwärmen die Umgebungsluft nur zu einem geringen Teil. Die Energie wird bis zu etwa 90% in Wärme umgewandelt wenn sie auf Gegenstände oder Körper auftrifft. Gasheizstrahler dagegen heizen ungerichtet über 360 Grad vorwiegend die Luft.
- Kein Wärmeverlust - Durch die direkte Erwärmung von Körpern, wird die Wärme durch Luftbewegungen kaum beeinflusst. Geräte mit herkömmlicher Technik erwärmen die Luft, welche sich im Außenbereich meist verflüchtigt.
- Sofortige Wärme - keine langen Aufheizzeiten. Die Wärme entsteht unmittelbar (1 bis 2 Sek.) nach dem Einschalten.
- Keine Wartung - Terrassenstrahler mit Infrarotstrahlung sind völlig wartungsfrei. Es muss lediglich die Röhre (modellabhängig nach ca. 5.000 Std.) gewechselt werden.
- Kein Gasflaschenwechsel - keine Ausfälle durch leere Gasfl aschen und kein umständlicher Kartuschentausch erforderlich. Terrassenstrahler mit Infrarotstrahlung sind durch elektrischen Strom jederzeit betriebsbereit.
- Keine auflagenbehaftete Lagerung von Gasflaschen - Die Vorschriften nach TRG 280 zur Einrichtung von Schutzräumen mit Feuerhemmung, Lüftung und Explosionsschutz, müssen bei der Lagerung von Druckgasbehältern eingehalten werden.
- Keine Sonderausstattung notwendig - Nach BGV D34 muss im gewerblichen Einsatz von Gasstrahlern ein Sicherheitsdruckregler mit Überdrucksicherung und eine Schlauchbruchsicherung nach DIN 30 693 verwendet werden.